Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Stand Oktober 2021

Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Oel-Heimburger GmbH und Ihnen als Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die das Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Vertragsschluss
Der Vertrag kommt mit Annahmeerklärung von Oel-Heimburger GmbH zustande.

Preise und Zahlungsbedingungen
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder einer Vereinbarung mit dem Kunden nichts anderes ergibt, sind Kaufpreise sofort ab Rechnungsdatum fällig und ohne jeden Abzug zu zahlen.
Ist der Kunde Unternehmer, steht ihm das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Oel-Heimburger GmbH anerkannt wurden oder aus demselben Vertragsverhältnis resultieren.
Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Lieferbedingungen
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Lieferort mit Tank-Fahrzeugen der Oel-Heimburger GmbH oder beauftragten Speditionen zu erreichen ist. Zufahrtswege müssen für einen Transport durch Tankfahrzeuge üblicher Größen zugelassen und geeignet sein. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sich Tankanlage und Einfüllvorrichtungen in einem technisch einwandfreien Zustand befinden. Oel-Heimburger GmbH oder die beauftragten Speditionen sind zur Prüfung der vom Kunden gestellten Transportmittel und seiner Lagerbehälter auf Eignung, Sauberkeit und Fassungsvermögen nicht verpflichtet. Der Kunde haftet für den technisch einwandfreien, den Sicherheitsvorschriften entsprechenden Zustand der Aufnahmebehälter. Die Tankzugentladung obliegt dem Kunden und fällt in seinen Haftungsbereich. Sofern Tankzugfahrer bei der Entladung mitwirken, gelten sie als Erfüllungsgehilfen des Kunden.
Teillieferungen sind zulässig, soweit nicht der Kunde erkennbar kein Interesse an ihnen hat oder ihm diese erkennbar nicht zumutbar sind.
Lieferzeitangaben sind gegenüber Unternehmern unverbindlich.
Kann der Tank des Kunden die bestellte Menge nicht aufnehmen, bleibt der Kunde dennoch zur Zahlung des gesamten nach dem Vertrag vereinbarten Preises verpflichtet. Oel-Heimburger GmbH wird in jedem Einzelfall auf Kulanzbasis prüfen, ob nur die tatsächlich abgenommene Menge – dann auf der Basis der tagesaktuellen Preisstaffelung – in Abrechnung gebracht werden kann. Einen Anspruch hat der Kunde darauf nicht.

Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe auf den Kunden über.
In Verträgen mit Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe an die Transportperson, spätestens aber mit der Übergabe auf den Unternehmer über.

Produktqualität
Oel-Heimburger GmbH schuldet Produkte mittlerer Art und Güte. Die Beschaffenheit der zu liefernden Ware entspricht den allgemeinen handelsüblichen DIN-EN Normen.

Lieferung und Abrechnung von Heizöl (HEL), Dieselkraftstoff und Ottokraftstoffen erfolgen temperaturkompensiert auf der Basis von 15°C gemäß der 2. Verordnung zur Änderung der Eichordnung vom 21. Juni 1994.

Rücktritt vom Vertrag
Oel-Heimburger GmbH behält sich den Rücktritt vom Vertrag für den Fall vor, dass (a) Oel-Heimburger GmbH ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der vom Kunden bestellten Ware nicht in der Lage ist oder (b) die vom Kunden bestellte Ware für einen Zeitraum von mindestens einem Monat wegen einer von Oel-Heimburger GmbH nicht zu vertretenden Verzögerung (Betriebsstörung, höhere Gewalt, Ausfall relevanter Produktionsanlagen und Maschinen, Streik und Aussperrung, Mangel an Energie oder Transportmöglichkeiten, Krieg oder behördlichen Eingriffen) nicht verfügbar ist. In diesem Fall wird Oel-Heimburger GmbH den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass die von ihm bestellte Ware nicht zur Verfügung steht. Sollte Oel-Heimburger GmbH dann vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen, wird Oel-Heimburger GmbH etwaige in diesem Zeitpunkt vom Kunden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich und für den Kunden kostenfrei erstatten. Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt.
Kein Widerrufsrecht beim Kauf von Heizöl
Beim Kauf von Heizöl und Pellets besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Da derartige Lieferungen von Schwankungen an Energie- bzw. Rohstoffmärkten abhängen ist § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB anzuwenden, wonach ein Widerrufsrecht für Verbraucher ausgeschlossen ist. Willenserklärungen, die auf den Abschluss eines Kaufvertrags solcher Leistungen abzielen, sind somit nicht widerrufbar.“

Eigentumsvorbehalt
Oel-Heimburger GmbH behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
Bei Unternehmern behält Oel-Heimburger GmbH das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor, wenn der Wert der Vorbehaltsware die zu sichernden Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung um 10 % übersteigt, ist Oel-Heimburger GmbH insoweit zur Freigabe der Vorbehaltsware auf Verlangen des Unternehmers verpflichtet. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt Oel-Heimburger GmbH bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Oel-Heimburger GmbH nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Oel-Heimburger GmbH behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für Oel-Heimburger GmbH. Erfolgt eine Verarbeitung der Ware, so erwirbt Oel-Heimburger GmbH an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von Oel-Heimburger GmbH gelieferten Ware. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, Oel-Heimburger GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt wird.

Gewährleistung
Soweit die gelieferte Ware mangelhaft ist, stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
Die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen für die gelieferte Ware beträgt für Unternehmer – außer im Fall von Schadensersatzansprüchen – ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

Haftungsbeschränkung
Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haftet Oel-Heimburger GmbH auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Oel-Heimburger GmbH sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Oel-Heimburger GmbH – außer in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit – nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung von Oel-Heimburger GmbH, auch für Mangel- und Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen.
Diese Beschränkungen gelten nicht in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und auch dann nicht, wenn und soweit Oel-Heimburger GmbH Mängel der Sache arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert haben. Die Regeln über die Beweislast bleiben hiervon unberührt.

Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, als Gerichtsstand der Geschäftssitz des Verkäufers vereinbart. Das gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird durch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.